Hausordnung

Haus- und Museumsordnung der Europäisches Hansemuseum Lübeck gemeinnützigen GmbH

Wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie gerne mit unserer Museumsordnung vertraut machen.
Die Museumsordnung dient dazu, Ihren Besuch in angenehmer Atmosphäre zu erleben, allen Besucher:innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit zu gewährleisten. Die Beachtung der Museumsordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Betreten unseres Hauses akzeptieren Sie unsere Haus- und
Museumsordnung.
Das Betreten der Ausstellung ist nur mit einem gültigen Eintrittsticket gestattet. Bewahren Sie das Eintrittsticket während Ihres gesamten Aufenthalts so auf, dass Sie es auf Verlangen des Museumspersonals vorzeigen können.
Kinder unter 14 Jahren sind nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson zutrittsberechtigt. Kinder unter sechs Jahren müssen während des gesamten Museumsbesuches von Erwachsenen betreut und beaufsichtigt werden.
Die Begleitpersonen von Gruppen sowie die Lehrkräfte von Schulklassen müssen aus versicherungstechnischen Gründen während der gesamten Dauer des Besuches anwesend sein und die Gruppe angemessen beaufsichtigen.
Wir weisen alle Begleitpersonen und Lehrkräfte darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen.
Führungen durch unsere Ausstellungen durch betriebsfremde Personen sind, sowohl zu gewerblichen als auch privaten Zwecken, grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmegenehmigungen wird ausschließlich im Vorwege und im Einzelfall entschieden.
Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellung ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Assistenzhunde.
Der Zutritt in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet.
Es ist nicht erlaubt, Exponate zu berühren. Rekonstruktionen dürfen, soweit nicht anders gekennzeichnet,
berührt werden.
Wir bitten Sie, nicht in der Ausstellung zu telefonieren.
Im Ausstellungsbereich ist es nicht gestattet, zu essen oder zu trinken. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im Foyer- und Shopbereich zu sich genommen werden.
Es ist auf dem gesamten Museumsareal verboten, Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen.
In allen Museumsgebäuden ist das Rauchen aus Sicherheitsgründen untersagt.
Besucher:innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung
besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage. Für Schäden, die durch unbeauf-sichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleit-
personen.
Für sperrige Gegenstände aller Art, wie zum Beispiel Regenschirme, große Bekleidungsstücke und Rucksäcke sowie Taschen, die eine Größe von DIN A 4 überschreiten, sind die kostenfreie Garderobe und die kostenfreien Schließfächer im Foyer zu benutzen.
Das Museum übernimmt für den Verlust, Teilverlust oder die Beschädigung von Sachen in der Garderobe der
Besucher:innen keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn die kostenfreien Schließfächer belegt sein sollten und die Garderobe ohne weitere Sicherung zusammen mit anderen Garderoben in einem verschlossenen Nebenraum untergebracht werden muss. Das Museum haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungshilfe. In diesem Fall gilt eine Begrenzung der Haftung auf 500 Euro für die abgegebene Garderobe.
Das Fotografieren und Filmen in den Ausstellungsräumen und auf dem Museumsgelände des Europäischen
Hansemuseums ist für private Zwecke erlaubt. Fotos oder Filmaufnahmen sind ausschließlich ohne Blitz, Stative, Selfie-Sticks, Drohnen oder sonstige Aufbauten gestattet. Jegliche kommerzielle Verwendung von Fotos oder Filmaufnahmen, die im Museum bzw. auf dem Museumsgelände entstanden sind, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Museumsleitung. Sind Personen auf den Aufnahmen zu erkennen, müssen zusätzlich die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) beachtet werden.
Die meisten Bereiche sind für Rollstuhlfahrer:innen erreichbar. Unsere Mitarbeiter:innen geben Ihnen gern
Auskunft über die Aufzüge und die Wegeführung und sind Ihnen jederzeit gerne behilflich.
Unser Personal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Haus- und Museumsordnung eingehalten wird.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Das Europäische Hansemuseum ist berechtigt, Personen bei Fehlverhalten des Museumsareals zu verweisen, ohne das Eintrittsgeld zurückzuerstatten.
Dieses ist insbesondere der Fall bei Nichteinhaltung der Haus- und Museumsordnung, bei Belästigung anderer Besucher:innen, bei Nichtfolgeleisten der Anweisungen des Personals oder bei sonstigen grob störenden
Verhaltensweisen.
Bestimmte Räume können für Veranstaltungen gemietet werden. Details regelt ein Mietvertrag. Ansonsten
gelten bei Veranstaltungen die allgemeinen Regeln der Hausordnung.
In einigen Räumen des Museums findet eine Videoüberwachung mit temporärer Speicherung statt. Diese dient ausschließlich dem Schutz der Ausstellungsobjekte vor Diebstahl und Beschädigung.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Museum.

Lübeck, den 01. Dezember 2021
Dr. Felicia Sternfeld, Geschäftsführende Direktorin
Europäisches Hansemuseum Lübeck gemeinnützige GmbH

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